Wohnung oder Haus vermieten im Kreis Waldshut – wir finden den passenden Mieter und nehmen Ihnen den Aufwand ab.

Eine gute Vermietung beginnt mit einer realistischen Einschätzung der erzielbaren Miete und endet mit einem Mieter, der zu Ihrer Immobilie passt. Wir begleiten Sie im gesamten Landkreis Waldshut – von der Mietpreiseinschätzung über Exposé, Besichtigungen und Bonitätsprüfung bis zur dokumentierten Übergabe. Für Wohnungen und Häuser; Gewerbeflächen auf Anfrage.

Unsere Leistungen für Vermieter

Ihre Vorteile als Vermieter.

Wir übernehmen die Arbeit rund um die Vermietung – strukturiert, mit einem festen Ansprechpartner und mit Mietinteressenten, die wir vorab geprüft haben. Alle hier aufgeführten Maklerleistungen sind in unserer Vergütung enthalten.

Mietpreis­einschätzung

Wir schätzen die erzielbare Kaltmiete auf Basis aktueller Angebotsmieten, Lage, Ausstattung und Zustand ein – nachvollziehbar begründet, ohne Wunschdenken. Die erste Einschätzung im Erstgespräch ist kostenfrei und unverbindlich.

Exposé und Inserat

Professionelle Fotos, Grundriss, Pflichtangaben aus dem Energieausweis und ein klar formuliertes Exposé. Veröffentlichung auf den relevanten Portalen – oder auf Wunsch diskret über vorgemerkte Mietinteressenten.

Mieterauswahl und Bonitätsprüfung

Mieterselbstauskunft, Einkommensnachweise und – mit Einwilligung des Interessenten – eine Bonitätsauskunft. Bei Grenzgängern ordnen wir Einkommen in Schweizer Franken sachgerecht ein. Wir treffen die Vorauswahl, Sie entscheiden.

Besichtigungen

Einzeltermine mit vorab qualifizierten Interessenten statt Sammelbesichtigungen. Wir führen die Termine durch, beantworten Fragen und geben Ihnen strukturiert Rückmeldung.

Mietvertrag über Fachpartner

Den Mietvertrag erstellt auf Wunsch ein Fachanwalt für Mietrecht aus unserem Netzwerk – oder Sie verwenden Ihren eigenen Vertrag. Wir koordinieren Unterlagen und Termine. Rechtsberatung erbringen wir nicht.

Übergabe

Wohnungsübergabe mit Protokoll, Zählerständen, Fotodokumentation und Schlüsselübergabe – damit der Zustand zu Beginn des Mietverhältnisses für beide Seiten festgehalten ist.

Warum TOJA Immobilien

Was TOJA auszeichnet.

Drei Dinge, die Ihnen als Vermieter im Landkreis Waldshut Zeit, Unsicherheit und Ärger ersparen.

Marktkenntnis aus Verkauf und Bewertung

Wir kennen Kaufpreise, Mieten und Nachfrage im Landkreis Waldshut aus unserer täglichen Arbeit in Verkauf und Gutachten. Davon profitiert Ihre Mietpreiseinschätzung: realistisch genug, um zügig zu vermieten, und begründet genug, um den Wert Ihrer Immobilie nicht zu verschenken.

Mietinteressenten aus Deutschland und der Schweiz

Viele Mietgesuche in der Region kommen von Grenzgängern und von Menschen, die wegen eines Arbeitsplatzes in der Schweiz an den Hochrhein ziehen. Wir kennen die Fragen, die dabei entstehen – vom Einkommen in Franken bis zu Kündigungsfristen – und sprechen diese Zielgruppe gezielt an.

Geprüfte Mieter – bevor Sie entscheiden

Wir stellen Ihnen nur Interessenten vor, deren Unterlagen vollständig und plausibel sind. Selbstauskunft, Einkommensnachweise und Bonitätsauskunft liegen vor, wenn Sie Ihre Entscheidung treffen. Das schützt Sie vor Mietausfällen und spart Ihnen Besichtigungen, die zu nichts führen.

Der Vermietungsprozess

Wie läuft die Vermietung ab? Sechs klare Schritte.

So strukturiert läuft die Vermietung Ihrer Immobilie mit TOJA Immobilien ab – transparent, persönlich, durchgängig.

Jetzt mit Schritt 1 starten

Erstgespräch & Objektaufnahme

Wir sehen uns Ihre Immobilie an und klären Ihre Ziele: gewünschte Miete, Zeitpunkt, Zielgruppe, Besonderheiten. Unverbindlich und vertraulich.

Mietpreiseinschätzung & Strategie

Wir schätzen die erzielbare Kaltmiete ein und stimmen mit Ihnen die Vermarktungsstrategie ab. Ob eine Standard-, Staffel- oder Indexmiete für Sie sinnvoll ist, klären Sie mit Ihrem Rechtsberater – wir liefern die Marktseite dazu.

Unterlagen & Exposé

Energieausweis (bei Neuvermietung Pflicht), Grundriss, Wohnflächenangabe, Nebenkostenübersicht. Fehlt etwas, organisieren wir es über unsere Fachpartner. Daraus entsteht ein Exposé mit professionellen Fotos.

Vermarktung & Besichtigungen

Veröffentlichung auf den relevanten Portalen und Ansprache vorgemerkter Mietinteressenten – auch aus der Schweiz. Anfragen beantworten wir, Interessenten qualifizieren wir vor, Besichtigungen führen wir als Einzeltermine durch.

Mieterauswahl & Bonitätsprüfung

Wir holen Selbstauskunft, Einkommensnachweise und – mit Einwilligung – eine Bonitätsauskunft ein und bereiten die Unterlagen übersichtlich auf. Sie wählen aus geprüften Bewerbern.

Mietvertrag & Übergabe

Der Mietvertrag wird über Ihren Rechtsberater oder einen Fachanwalt aus unserem Netzwerk erstellt; wir koordinieren Unterzeichnung, Kaution und Termine. Die Übergabe dokumentieren wir mit Protokoll, Zählerständen und Fotos.

Kosten & Vergütung

Was kostet die Vermietung über uns?

Bei der Vermittlung von Wohnraum gilt das Bestellerprinzip nach § 2 Abs. 1a WoVermittG: Wer den Makler beauftragt, bezahlt ihn. Beauftragen Sie uns als Vermieter, tragen Sie unsere Vergütung – vom Mieter dürfen wir keine Provision verlangen. Die Höhe ist gesetzlich auf zwei Nettokaltmieten zuzüglich Umsatzsteuer begrenzt (§ 3 Abs. 2 WoVermittG).

Mietpreiseinschätzung

Die erste Einschätzung der erzielbaren Miete im Rahmen des Erstgesprächs ist für Eigentümer kostenfrei und unverbindlich.

Vergütung

Unsere Vergütung entspricht der ortsüblichen Höhe und liegt innerhalb der gesetzlichen Obergrenze. Die konkreten Konditionen besprechen wir vor Beginn der Vermarktung persönlich und halten sie schriftlich fest.

Erfolgsbasiert

Die Vergütung wird erst fällig, wenn der Mietvertrag mit dem von Ihnen ausgewählten Mieter unterschrieben ist.

Für Gewerbeflächen gilt das Bestellerprinzip nicht; hier vereinbaren wir die Vergütung individuell. Konkrete Konditionen besprechen wir gerne persönlich.

Entscheidungshilfe

Verkaufen oder vermieten?

Nicht jede Immobilie eignet sich für die Vermietung – und nicht jede sollte verkauft werden. Wir rechnen beide Wege mit Ihnen durch, bevor Sie sich festlegen.

Vermieten passt, wenn …

… die Immobilie in gutem Zustand ist, die erzielbare Miete nach Abzug von Instandhaltung und Rücklagen eine angemessene Rendite lässt, Sie den Aufwand einer Vermietung tragen möchten und keine kurzfristige Liquidität benötigen.

Verkaufen passt, wenn …

… Sanierungsbedarf und Alter der Immobilie die Mieteinnahmen aufzehren würden, mehrere Eigentümer (etwa in einer Erbengemeinschaft) unterschiedliche Ziele haben, oder wenn der Erlös für Ihre nächste Lebensphase wichtiger ist als laufende Einnahmen.

Rechnen statt raten

Im Erstgespräch stellen wir erzielbare Miete und möglichen Verkaufserlös nebeneinander. Steuerliche Fragen klären Sie mit Ihrem Steuerberater. Ausführlich: Ratgeber „Verkaufen oder vermieten?“ →

Für Mietinteressenten

Sie suchen eine Mietwohnung oder ein Haus zur Miete?

Unsere aktuellen Mietangebote finden Sie auf der Immobilienseite unter „Mieten“. Ist nichts Passendes dabei, hinterlegen Sie Ihr Mietgesuch – wir melden uns, sobald ein passendes Objekt zur Vermietung kommt.

Aktuelle Mietangebote ansehen

Häufige Fragen

Häufige Fragen zur Vermietung.

Wenn Ihre Frage hier nicht beantwortet wird, sprechen Sie uns einfach an.

Wer zahlt die Maklerprovision bei der Vermietung? +

Bei Wohnraum gilt das Bestellerprinzip (§ 2 Abs. 1a WoVermittG): Beauftragt der Vermieter den Makler, zahlt der Vermieter. Vom Mieter dürfen wir in diesem Fall keine Provision verlangen. Die Vergütung ist gesetzlich auf zwei Nettokaltmieten zuzüglich Umsatzsteuer begrenzt.

Welche Unterlagen brauche ich für die Vermietung? +

Energieausweis (bei Neuvermietung spätestens zur Besichtigung vorzulegen), Grundriss und Wohnflächenangabe, Übersicht der Betriebskosten, bei Eigentumswohnungen Teilungserklärung und Hausordnung, außerdem Angaben zu Heizung, Baujahr und Modernisierungen. Fehlende Unterlagen beschaffen wir mit Ihnen.

Wie prüfen Sie die Bonität von Mietinteressenten? +

Über eine Mieterselbstauskunft, Einkommensnachweise der letzten Monate und – mit Einwilligung des Interessenten – eine Bonitätsauskunft. Auf Wunsch fragen wir eine Mietschuldenfreiheitsbescheinigung des bisherigen Vermieters an. Bei Grenzgängern werten wir den Schweizer Lohnausweis aus und rechnen das Einkommen zum aktuellen Kurs in Euro um.

Kann ich an Grenzgänger oder Schweizer Staatsangehörige vermieten? +

Ja – Mietinteressenten mit Arbeitsplatz in der Schweiz gehören im Landkreis Waldshut zu den häufigsten Bewerbern. Wichtig sind eine saubere Bonitätsprüfung mit Einkommen in Franken und klare Regelungen im Mietvertrag. Melde- und aufenthaltsrechtliche Fragen betreffen den Mieter; wir weisen darauf hin, beraten aber nicht rechtlich.

Standardmiete, Staffelmiete oder Indexmiete – was ist sinnvoll? +

Bei der Staffelmiete stehen die Erhöhungen von Anfang an fest, bei der Indexmiete folgt die Miete dem Verbraucherpreisindex, bei der Standardmiete richten sich Erhöhungen nach der ortsüblichen Vergleichsmiete. Welche Form zu Ihnen passt, hängt von Objekt, Laufzeit und Ihren Zielen ab – und von der Gesetzeslage: Für Indexmieten in angespannten Wohnungsmärkten ist eine Begrenzung in Beratung (Mietrechtsreform 2026). Die Entscheidung treffen Sie mit Ihrem Rechtsberater; wir liefern die Markteinschätzung dazu.

Gilt im Landkreis Waldshut die Mietpreisbremse? +

Die Mietpreisbremse gilt nur in Gemeinden, die die Landesregierung Baden-Württemberg per Verordnung als angespannte Wohnungsmärkte ausweist. Ob Ihre Gemeinde erfasst ist, prüfen wir vor Beginn der Vermarktung anhand der aktuellen Verordnung und weisen Sie auf die Folgen für die Miethöhe hin. Die rechtliche Einordnung übernimmt Ihr Rechtsberater.

Übernehmen Sie nach der Vermietung auch die Verwaltung? +

Unser Schwerpunkt liegt auf der Vermittlung – von der Mietpreiseinschätzung bis zur Übergabe. Ob und in welchem Umfang wir Sie danach weiter unterstützen, etwa bei Fragen zum laufenden Mietverhältnis oder bei einer späteren Neuvermietung, besprechen wir im Erstgespräch.

Erster Schritt

Lassen Sie uns über die Vermietung Ihrer Immobilie sprechen.

Der erste Schritt ist ein kostenfreies und unverbindliches Erstgespräch mit einer ersten Einschätzung der erzielbaren Miete. Anschließend entscheiden Sie in Ruhe, ob Sie die Zusammenarbeit wünschen – oder ob ein Verkauf für Sie der bessere Weg ist.

oder direkt: +49 152 5589 6159