Bausachverständiger im Landkreis Waldshut: Bauschäden, Schimmel und Kaufprüfung fachlich untersuchen.
Feuchtigkeit, Schimmel, Risse oder andere Auffälligkeiten am Gebäude sollten fachlich eingeordnet werden, bevor weitere Entscheidungen getroffen werden. Wir untersuchen Schadensbilder vor Ort, dokumentieren Befunde nachvollziehbar und zeigen mögliche Ursachen sowie sinnvolle nächste Schritte auf.
Bauschaden ist kein Bauchgefühl – sondern Analyse.
Christian Straubhaar ist Sachverständiger für Bauschadensbewertung und untersucht Schäden und Auffälligkeiten an Gebäuden fachlich, systematisch und nachvollziehbar. Ziel ist es, Schadensbilder einzuordnen, mögliche Ursachen zu erkennen und eine fundierte Grundlage für die nächsten Entscheidungen zu schaffen.
Als Maler- und Lackierermeister verfügt er über langjährige praktische Erfahrung im regionalen Baubestand – von der Altbausanierung bis zum Neubau. Dadurch verbindet er sachverständige Beurteilung mit einem ausgeprägten Verständnis für Materialien, Bauausführung und typische Schadensbilder.
Zu seinen Schwerpunkten zählen Schimmel, Feuchte- und Wasserschäden, Bauwerksabdichtung sowie Baumängel. Ob bereits ein sichtbarer Schaden besteht, beim Immobilienkauf Auffälligkeiten geprüft werden sollen oder eine fachliche Zweitmeinung gefragt ist: Die Untersuchung schafft Klarheit über Zustand, mögliche Ursachen und sinnvolle weitere Schritte.
Technische Bauschadenbeurteilung und Immobilienbewertung werden klar koordiniert – mit getrennten Rollen und transparenter Beauftragung.
Sechs Bereiche, in denen er Klarheit schafft.
Vom akuten Schadenfall bis zur präventiven Kaufberatung – seine Kompetenzen decken die häufigsten Anlässe für ein Bauschadensgutachten ab.
Schimmelpilz-Gutachten
Ursachenermittlung, Ausmaßbestimmung und Sanierungsempfehlung bei sichtbarem oder verdecktem Schimmelbefall.
- Sichtprüfung und Dokumentation
- Feuchte- und Klimamessung
- Optional: Material- und Luftproben (Labor)
- Sanierungskonzept
Feuchte- & Wasserschäden
Systematische Ursachenermittlung: Leckortung, aufsteigende Feuchte, Kondensat, Bauwerksabdichtung.
- Feuchtemessung
- Leckortung ohne unnötigen Bauteileingriff
- Analyse Kondensationspunkt / Wärmebrücken
- Trocknungs- und Sanierungskonzept
Baumängel & Bauschäden
Feststellung, Bewertung und Dokumentation von Baumängeln.
- Mängelaufnahme und Beweissicherung
- Ursachenanalyse
- Kostenschätzung Instandsetzung
- Neutralität bei Streitfällen
Thermografie & Wärmebrücken
Berührungslose Analyse mit Wärmebildkamera – erkennt Wärmebrücken, Dämmfehler und verdeckte Feuchte.
- Innen- und Außenthermografie
- Erkennung von Dämmlücken
- Ortung verdeckter Leitungen
- Dokumentation für Sanierungsplanung
Rissgutachten
Bewertung von Setzungsrissen, thermischen Rissen und Putzrissen – für Klarheit über Ursache und Handlungsbedarf.
- Klassifizierung Rissarten
- Bewertung der Statik-Relevanz
- Rissmonitoring bei Bedarf
- Sanierungsempfehlung
Hauskauf-Vorprüfung
Technische Zustandsanalyse eines Kaufobjekts – gemeinsam mit TOJA für Bautechnik und Werteinschätzung.
- Substanzbewertung Innen/Außen
- Erkennen versteckter Mängel
- Sanierungskosten-Schätzung
- Verhandlungsgrundlage für den Kauf
Wann brauchen Sie ein Bauschadengutachten? Typische Anlässe.
Ob akuter Schadenfall, Kaufabsicht oder Streitfall – in diesen Situationen lohnt sich ein unabhängiges Gutachten.
Sichtbarer Befall
Dunkle Flecken, Ausblühungen oder Schimmel an Wänden und Decken.
Modergeruch
Muffiger Geruch ohne sichtbaren Grund – oft ein Zeichen für verdeckten Schimmel.
Nach Wasserschaden
Nach Rohrbruch, Überflutung oder Leckwasser – wie tief geht der Schaden?
Vor Immobilienkauf
Zustandsanalyse vor der Kaufentscheidung – gemeinsam mit TOJA.
Streit Vermieter/Mieter
Wer verantwortet den Schaden – Bausubstanz oder Nutzerverhalten?
Versicherungsfall
Unabhängiges Gutachten als Grundlage für die Schadenregulierung.
Streit mit Handwerker
Baumangel oder fachgerecht ausgeführt? Klärung durch neutrale Bewertung.
Beweissicherung
Dokumentation des Ist-Zustands – vor Bauarbeiten oder bei Vermietung.
Fünf Schritte zum belastbaren Gutachten.
Transparent, systematisch und in der Regel innerhalb weniger Wochen abgeschlossen.
Erstkontakt
Telefonisch oder per E-Mail schildern Sie Ihre Situation.
Ortstermin
Vor-Ort-Begehung, Sichtprüfung und Dokumentation. Erste Messungen mit Feuchte- und Klimageräten.
Messung & Analyse
Bei Bedarf: Thermografie, Materialproben, Luftmessungen. Bei Verdacht auf Schimmel ggf. Laboranalytik.
Gutachtenerstellung
Auswertung der erhobenen Befunde und Messwerte. Schriftliche Dokumentation mit Fotos und nachvollziehbarer Herleitung.
Empfehlung & Nachsorge
Konkrete Sanierungsempfehlung. Auf Wunsch: Begleitung bei der Umsetzung und Nachkontrolle.
Was Auftraggeber am häufigsten fragen.
Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um Bauschadengutachten.
Was kostet ein Bauschaden-Gutachten? +
Die Kosten hängen vom Aufwand ab – Objektgröße, Umfang der Messungen und ob Laboranalytik notwendig ist. Eine erste Kosteneinschätzung erhalten Sie im Rahmen des Vorgesprächs, meist telefonisch.
Als Orientierung: Ein einfaches Schimmel-Gutachten für eine Wohnung liegt in einem anderen Kostenbereich als ein umfangreiches Baugutachten mit Thermografie und Laborproben. Er macht Ihnen vor Auftragserteilung ein transparentes Angebot – ohne versteckte Kosten.
Wie lange dauert die Erstellung? +
Ein einfaches Gutachten ist in der Regel innerhalb von 1–2 Wochen nach dem Ortstermin fertig. Wenn Laboranalysen (z.B. Schimmelproben) einbezogen werden, verlängert sich das je nach Labordauer auf 3–4 Wochen.
Bei dringenden Fällen – etwa bei Versicherungsfristen oder Kaufentscheidungen – organisiert er beschleunigte Bearbeitung, soweit möglich.
Wird das Gutachten vor Gericht anerkannt? +
Ein privat beauftragtes Gutachten kann zur Dokumentation und außergerichtlichen Klärung beitragen. In einem Gerichtsverfahren entscheidet das Gericht, welchen Beweiswert es hat und ob ein gerichtlicher Sachverständiger beauftragt wird.
Wenn ein förmliches Gerichtsgutachten benötigt wird, sollten Sie mit Ihrem Rechtsanwalt sprechen – er kann Sie an einen im Streitfall spezialisierten Kollegen verweisen.
Übernimmt die Versicherung die Gutachterkosten? +
Ob die Versicherung Gutachterkosten übernimmt, hängt von Vertrag, Schadenfall und vorheriger Abstimmung ab. Klären Sie die Kostenübernahme vor der Beauftragung schriftlich mit Ihrem Versicherer.
Wichtig: Klären Sie das VOR der Beauftragung mit Ihrer Versicherung. Er gibt Ihnen gerne Hinweise, welche Formulierungen erfahrungsgemäß hilfreich sind.
Bin ich nach dem Gutachten verpflichtet zu sanieren? +
Nein. Das Gutachten dokumentiert und empfiehlt – die Entscheidung, ob und wie Sie sanieren, treffen Sie selbst. Eine Ausnahme gilt bei gesundheitsgefährdenden Schimmelbefällen: Hier besteht in vielen Fällen eine Handlungspflicht.
Begutachtung und eine mögliche spätere Ausführung werden organisatorisch und vertraglich getrennt. Aus dem Gutachten entsteht kein Folgeauftrag. Sie entscheiden frei, welchen Sanierungsbetrieb Sie beauftragen; mögliche Interessenkonflikte werden vorab offengelegt.
Kann Christian Straubhaar auch Immobilien in der Schweiz begutachten? +
Für Immobilien in der Schweiz gelten zum Teil andere Regelwerke und Normen als in Deutschland. Grundsätzlich kann er technisch tätig werden – für gerichtsfestliche Gutachten in der Schweiz sollten aber ortsansässige Schweizer Sachverständige beauftragt werden.
Bei Grenzfällen – etwa Schweizer Käufer für deutsche Immobilien – arbeitet er gemeinsam mit dem Schweizer Netzwerk von TOJA.
Wie läuft die Zusammenarbeit mit TOJA konkret ab? +
Christian Straubhaar ist als Kooperationspartner eigenständiger und unabhängiger Gutachter für Bauschadensbewertung tätig. Bei technischen Fragestellungen rund um den Immobilienverkauf oder eine Verkehrswertermittlung wird er bei Bedarf beratend hinzugezogen und übernimmt die fachliche Beurteilung von Bauschäden und Auffälligkeiten am Gebäude.
So können Immobilienbewertung, Verkaufspraxis und technische Bauschadenbeurteilung sinnvoll miteinander verbunden werden, wenn es die jeweilige Immobilie oder Fragestellung erfordert.
Reicht eine mündliche Einschätzung oder brauche ich ein schriftliches Gutachten? +
Wenn Sie nur für sich selbst wissen möchten, was zu tun ist, genügt oft die mündliche Einschätzung mit kurzem Ergebnisprotokoll. Sobald Dritte beteiligt sind – Versicherung, Vermieter, Verkäufer, Bauunternehmen oder Gericht – empfiehlt er das schriftliche Gutachten mit vollständiger Dokumentation.
Im Erstgespräch berät er Sie, welche Variante zu Ihrem Fall passt.
Wie schnell ist ein Ortstermin möglich? +
Bei akuten Wasserschäden zählt jeder Tag – hier bemüht er sich um kurzfristige Termine. Durch das regionale Einsatzgebiet im Landkreis Waldshut – vom Hochrhein bis in den Hochschwarzwald – bleiben die Wege planbar.
Einsatzgebiet: Landkreis Waldshut, Klettgau, Wutöschingen, Waldshut-Tiengen, Lauchringen und Bad Säckingen – grenzüberschreitend auch Schaffhausen und das Zürcher Unterland.
So erreichen Sie uns
Für Anfragen zur Bauschadensbewertung erfolgt der Erstkontakt zentral über TOJA ImmoGutachten. Wir nehmen Ihr Anliegen auf, klären die wesentlichen Eckdaten und koordinieren anschließend die weitere Abstimmung mit Christian Straubhaar.
Im Erstgespräch klärt er mit Ihnen die Situation, den ungefähren Umfang des Gutachtens und die zu erwartenden Kosten. Der Erstkontakt ist unverbindlich und kostenfrei.
Einsatzgebiet: Landkreis Waldshut · Klettgau · Wutöschingen · Waldshut-Tiengen · Lauchringen · Bad Säckingen · Jestetten · Lottstetten · Ühlingen-Birkendorf · Höchenschwand · St. Blasien
Klarheit bekommen – bevor der Schaden wächst.
Bei Verdacht auf Schimmel, Feuchte oder Baumangel gilt: Je früher die Ursache klar ist, desto günstiger und einfacher die Lösung. Sprechen Sie ihn an – der erste Kontakt ist unverbindlich.