Immobilienmakler und Immobiliengutachter im Landkreis Waldshut – was ist Ihre Immobilie wert?

Von der ersten Preisorientierung bis zum Gutachten: Wir beraten Sie zur passenden Bewertung Ihrer Immobilie im Landkreis Waldshut. Gemeinsam klären wir, welche Leistung zu Ihrer Situation und Ihrem Vorhaben passt.

Immobilienwirt (DIA) Fachreferent zum Immobilienmarkt Hochrhein (IMMO’26) Erstorientierung und Marktpreiseinschätzung kostenfrei & unverbindlich

Bewertung mit Gutachterkompetenz

Drei Bewertungs-Tiefen für jeden Zweck – vom schnellen Online-Wert bis zum vollständigen Verkehrswertgutachten nach ImmoWertV.

Welche Bewertung passt zu Ihrer Situation?

Drei Wege zur passenden Immobilienbewertung.

Online-Orientierung, persönliche Marktwerteinschätzung oder formelles Gutachten: Hier finden Sie die Möglichkeiten im Überblick. Wir erläutern Ihnen die Unterschiede und beraten Sie bei der Auswahl.

Schritt 1

Online-Indikation

In zwei Minuten eingegeben – Ihre Wertspanne prüfen wir persönlich anhand von Vergleichsobjekten und Marktdaten und senden sie Ihnen werktags innerhalb von 24 Stunden per E-Mail.

  • Eingabeca. 2 Minuten
  • ErgebnisWerktags in 24 h per E-Mail
  • KostenKostenfrei & unverbindlich
  • Geeignet fürErste Orientierung
Schritt 3

Verkehrswertgutachten

Verkehrswertgutachten nach § 194 BauGB und ImmoWertV für Bewertungsanlässe bei Finanzamt, Gericht und Banken. Zuständigkeiten und Zusammenarbeit mit der DIA Consulting AG werden vor Beauftragung transparent erläutert.

  • Dauernach Angebot
  • KostenAuf Anfrage
  • TiefeNach § 194 BauGB und ImmoWertV
  • Geeignet fürErbe, Scheidung, Finanzamt
Schritt 1 · Online-Indikation

Ihre erste Wertspanne – persönlich geprüft.

Teilen Sie uns die wichtigsten Angaben zu Ihrer Immobilie mit. Unser TOJA-Team prüft Ihre Angaben persönlich und sendet Ihnen eine erste Wertspanne per E-Mail – kostenfrei und unverbindlich. Sie ersetzt keine Besichtigung, ist aber eine belastbare Orientierung. Wie Ihre Angaben verarbeitet werden, erläutert die Datenschutzerklärung.

  1. Adresse und Objektart angeben
  2. Eckdaten wie Wohnfläche, Zimmer und Baujahr ergänzen
  3. Optional Angaben zu Ausstattung und Zustand hinzufügen
  4. Anlass der Bewertung wählen
  5. Kontaktdaten eingeben – das Ergebnis kommt per E-Mail
Hinweis: Die Wertspanne dient der ersten Orientierung auf Grundlage Ihrer Angaben. Sie ersetzt weder eine Besichtigung noch ein Verkehrswertgutachten. Für eine genauere Einschätzung beraten wir Sie zu den nächsten sinnvollen Schritten und vereinbaren auf Wunsch einen Vor-Ort-Termin.
Schritt 1 von 5

Wo steht Ihre Immobilie?

Die Adresse wird ausschließlich für Ihre Werteinschätzung verwendet – Lage und Umfeld fließen direkt in die Bewertung ein.

Die Eckdaten Ihrer Immobilie

Ausstattung und Zustand Ihrer Immobilie

Optional – je genauer Ihre Angaben, desto belastbarer fällt die erste Einschätzung aus.

Optional: Zusätzliche Informationen

Was ist der Anlass Ihrer Bewertung?

Ihre Auswahl hilft uns, Sie passend zu begleiten – auf den ermittelten Wert hat sie keinen Einfluss.

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Wohin dürfen wir Ihre Werteinschätzung senden?

Mit dem Absenden akzeptieren Sie unsere Datenschutzhinweise. Es entstehen keine Kosten oder Verpflichtungen.

Anlässe

Wann ist eine Immobilienbewertung sinnvoll?

Ob Verkauf, Erbschaft oder Vermögensübertragung: Eine nachvollziehbare Bewertung schafft Orientierung. Wir beraten Sie dazu, welche Bewertungsleistung zu Ihrer Situation passt.

Verkaufsabsicht

Sie möchten Ihre Immobilie verkaufen? Wir ermitteln eine nachvollziehbare Preiseinschätzung als Grundlage für Ihre Verkaufsentscheidung und eine passende Vermarktungsstrategie.

Erbschaft & Erbauseinandersetzung

Sie haben eine Immobilie geerbt? Wir unterstützen Sie mit einer nachvollziehbaren Wertermittlung – zur Orientierung und als Grundlage für eine Aufteilung oder Auszahlung unter Erben.

Scheidung & Zugewinnausgleich

Wir ermitteln den Immobilienwert als Grundlage für die Vermögensauseinandersetzung oder den Zugewinnausgleich. Den passenden Bewertungsumfang stimmen wir auf Ihren Anlass und bei Bedarf mit Ihrem Rechtsanwalt ab.

Finanzierung & Beleihung

Eine Einschätzung des Immobilienwerts unterstützt Ihre Finanzierungsplanung. Welche Bewertungsunterlagen benötigt werden, klären wir mit der finanzierenden Bank. Die bankseitige Beleihungsbewertung bleibt davon getrennt.

Schenkung

Sie möchten eine Immobilie an Kinder oder Enkel übertragen? Wir ermitteln den Immobilienwert als Grundlage für Ihre Planung und die weitere Abstimmung mit Ihrem Notar oder Steuerberater.

Steuerliche Zwecke

Bei steuerlichen Fragestellungen klären wir mit Ihnen und Ihrem Steuerberater, welche Bewertung und Nachweise benötigt werden. Darauf stimmen wir die passende Gutachtenleistung ab.

Werttreiber

Was beeinflusst den Wert Ihrer Immobilie?

Eine seriöse Bewertung berücksichtigt alle relevanten Faktoren – nicht nur die offensichtlichen.

Lage (Makro & Mikro)

Region, Infrastruktur, Verkehrsanbindung, Nachbarschaft, Bodenrichtwert – der wichtigste Faktor.

Größe & Schnitt

Wohnfläche, Grundstücksgröße, Raumzuschnitt, nutzbare Nebenflächen, Anzahl der Zimmer.

Baujahr & Modernisierung

Bauliche Substanz, durchgeführte Sanierungen, Restnutzungsdauer nach ImmoWertV.

Ausstattungsstandard

Bäder, Küche, Bodenbeläge, Fenster, Heizung – einfach, mittel, gehoben oder stark gehoben.

Energieeffizienz

Energetischer Zustand, Energiekennwerte und absehbarer Modernisierungsbedarf können Nachfrage, Finanzierung und erzielbaren Preis beeinflussen.

Marktnachfrage

Aktuelles Verhältnis Angebot/Nachfrage, Zinsniveau, regionale Kaufkraft.

Aussicht & Besonderheiten

Aussicht, Südlage und eine ruhige Wohnstraße können den Wert beeinflussen. Welche Lagemerkmale im jeweiligen Teilmarkt des Landkreises Waldshut relevant sind, prüfen wir anhand aktueller Vergleichsdaten.

Rechte & Lasten

Grunddienstbarkeiten, Wohnrechte, Nießbrauch, Erbbaurecht – können den Wert deutlich verändern.

Ablauf · Vor-Ort-Bewertung

In vier Schritten zur fundierten Marktwerteinschätzung.

So läuft die persönliche Marktwerteinschätzung Ihrer Immobilie ab – im Erstgespräch kostenfrei und unverbindlich.

Erstgespräch vereinbaren
1

Kontaktaufnahme & Erstgespräch

Wir lernen uns kennen, Sie schildern Ihre Situation und Ihre Zielsetzung. Wir klären, welche Bewertungs-Tiefe für Sie sinnvoll ist – telefonisch oder bei einem ersten kurzen Treffen.

2

Vor-Ort-Termin

Wir besichtigen Ihre Immobilie persönlich. Im Schnitt dauert das 60–90 Minuten. Wir nehmen die wichtigsten Eckdaten auf und sichten die relevanten Unterlagen (Grundbuch, Pläne, Energieausweis).

3

Marktanalyse & Bewertung

Im Büro werten wir Vergleichs­objekte aus der Region aus, prüfen den aktuellen Bodenrichtwert und beziehen die Schweizer Käufer­nachfrage ein. Daraus ermitteln wir eine fundierte Marktwert­spanne.

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Ergebnisgespräch mit Abgabe des Bewertungsprotokolls

Wir präsentieren Ihnen das Ergebnis persönlich – nachvollziehbar, mit klarer Herleitung. Sie entscheiden in Ruhe, wie es weitergeht. Kein Verkaufsdruck, keine versteckten Verpflichtungen.

Porträt von Tobias Jabs
Ihr Bewertungs-Experte

Tobias Jabs – Gutachter mit regionaler Marktkenntnis.

Als Immobilienwirt (DIA) und Gutachter bei TOJA ImmoGutachten verbinde ich Bewertungskompetenz mit praktischer Verkaufserfahrung im Landkreis Waldshut – vom Hochrhein bis in den Hochschwarzwald. Mein Team und ich beraten Sie dazu, welche Bewertung zu Ihrer Immobilie und Ihrem Anliegen passt.

Verkehrswertgutachten erstellen wir in Zusammenarbeit mit Prof. Dr. Marco Wölfle und der DIA Consulting AG. Wir koordinieren die erforderlichen Unterlagen und die fachliche Abstimmung, erläutern Ihnen die Ergebnisse und bleiben Ihre persönlichen Ansprechpartner.

  • Immobilienwirt (DIA)
  • Nachvollziehbare Wertermittlung
  • Kooperationspartner DIA Consulting AG
  • Persönliche Beratung durch unser TOJA-Team
Mehr über mich und TOJA
Regionale Marktexpertise

Wir kennen den Immobilienmarkt im Landkreis Waldshut.

Vom Hochrhein bis in den Hochschwarzwald: Wir bewerten Immobilien mit Blick auf die Besonderheiten ihres Standorts. Ob Rheinblick, Schwarzwaldlage oder die Anbindung Richtung Schweiz – wir betrachten Ihre Immobilie im Zusammenhang mit der Nachfrage im jeweiligen örtlichen Markt.

Dafür verbinden wir regionale Bodenrichtwerte und geeignete Vergleichsdaten mit unserer Erfahrung aus Bewertung und Vermarktung. Wir erläutern Ihnen nachvollziehbar, welche Merkmale die Werteinschätzung Ihrer Immobilie beeinflussen.

  • Lage, Umfeld und Verkehrsanbindung
  • Regionale Bodenrichtwerte und passende Vergleichsobjekte
  • Nachfrage aus Deutschland und der Schweiz
  • Persönliche Marktbeobachtung im täglichen Geschäft
D / CH
KÄUFERANSPRACHE
Kunden- und Partnernetzwerk in Deutschland und der Schweiz.
DIA
FACHLICHE QUALIFIKATION
Fundierte Bewertungsmethodik
REGIONAL
MARKTKENNTNIS
Landkreis Waldshut – vom Hochrhein bis in den Hochschwarzwald.
TOJA-TEAM
PERSÖNLICHE BERATUNG
Feste Ansprechpartner für Ihre Fragen und die nächsten Schritte.
Häufige Fragen

Was Eigentümer am häufigsten fragen.

Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um die Immobilien­bewertung.

Was ist der Unterschied zwischen Markt­wert­ein­schätzung und Verkehrs­wert­gut­achten? +

Beide Begriffe bezeichnen Immobilienwert – den Marktpreis Ihrer Immobilie. Der Unterschied liegt in der Tiefe und der Rechts­verbindlichkeit:

Eine Markt­wert­ein­schätzung ist eine fachliche Empfehlung zur Festlegung des Angebots­preises und dient der Verkaufsentscheidung. Sie ist kostenfrei und unverbindlich; sie ersetzt kein formelles Gutachten.

Ein Verkehrs­wertgutachten nach § 194 BauGB wird nach den Verfahren der ImmoWertV erstellt und ist eine gesonderte, kostenpflichtige Leistung. Ob eine Behörde, ein Gericht oder eine Bank es im Einzelfall zugrunde legt, entscheidet die jeweilige Stelle.

Wie lange dauert eine Bewertung vor Ort? +

Der Vor-Ort-Termin selbst dauert in der Regel 60–90 Minuten – wir besichtigen die Immobilie, klären offene Punkte und sichten die Unterlagen.

Die Bearbeitungszeit hängt von Objekt, Unterlagenlage und Prüfumfang ab. Den konkreten Zeitrahmen nennen wir Ihnen mit dem Angebot.

Welche Unterlagen werden für die Bewertung benötigt? +

Idealerweise halten Sie bereit: Grundbuchauszug, Flurkarte, Bauzeichnungen mit Grundrissen, Wohn­flächen­berechnung, Energieausweis, Baubeschreibung. Bei Eigentums­wohnungen zusätzlich Teilungs­erklärung und die letzten WEG-Protokolle.

Sie müssen nicht alles parat haben – fehlende Unterlagen beschaffen wir bei Bedarf gemeinsam mit Ihnen.

Welche Leistungen sind kostenfrei? +

Die Online-Indikation und die erste persönliche Marktwerteinschätzung sind kostenfrei und unverbindlich. Formelle Gutachten und weitergehende Dienstleistungen sind kostenpflichtig; die Kosten nennen wir vor Beauftragung transparent.

Verkehrs­wert­gutachten nach § 194 BauGB sind grundsätzlich kosten­pflichtig, da sie unabhängig von einer Verkaufs­absicht erstellt werden und einen erheblichen Aufwand erfordern. Sie erhalten vor Beauftragung ein Festpreis-Angebot, abhängig von Objektart, Unterlagen und Prüfumfang.

Muss ich nach der Bewertung mit Ihnen verkaufen? +

Nein. Die Bewertung ist absolut unverbindlich. Sie erhalten eine fundierte Einschätzung und entscheiden in Ruhe, wie Sie weiter vorgehen wollen – mit uns, mit einem anderen Anbieter oder gar nicht. Wir üben keinen Verkaufsdruck aus.

Viele unserer Mandanten kommen Monate nach der ersten Bewertung zurück, wenn der richtige Zeitpunkt für einen Verkauf gekommen ist.

Wie aktuell sind die Vergleichswerte, mit denen Sie arbeiten? +

Wir arbeiten mit den aktuellen Kaufpreissammlungen, mit Abgleich eigener Vermarktungsdaten aus der Region sowie mit den jeweils aktuellen Bodenrichtwerten. Die Daten werden mehrfach jährlich aktualisiert.

Werden Schweizer Käuferpreise berücksichtigt? +

Die Nachfrage aus der Schweiz kann einzelne Mikrolagen und Objektarten beeinflussen. Wie stark, prüfen wir anhand aktueller regionaler Marktdaten und objektspezifischer Vergleichsfälle.

Wir kennen die typischen Marktverhältnisse für Lagen im Klettgau, in Waldshut-Tiengen, Lörrach und Bad Säckingen aus der täglichen Vermarktungspraxis.

Wie verbindlich ist das Bewertungs-Ergebnis? +

Eine Marktwerteinschätzung ist eine fundierte fachliche Empfehlung, ohne Verbindlichkeit für den Kaufpreis. Der tatsächliche Marktpreis entsteht erst durch das konkrete Verhalten von Käufer und Verkäufer.

Anders bei einem Verkehrs­wert­gutachten nach § 194 BauGB: Dieses wird nach den gesetzlichen Vorgaben (§ 194 BauGB, ImmoWertV) erstellt und ist zur Vorlage vor Gericht und beim Finanzamt bestimmt.

Erster Schritt

Lassen Sie uns über den Wert Ihrer Immobilie sprechen.

Starten Sie mit der kostenfreien Online-Indikation oder vereinbaren Sie ein kostenfreies und unverbindliches Erstgespräch für einen Vor-Ort-Termin. Weitergehende Leistungen werden vorab transparent angeboten.

oder direkt: +49 152 5589 6159